Update Schutzkonzept

[UPDATE TEST LC-1441] Schutzkonzept für den Trainingsbetrieb ab 09.11.2020

09.11.2020

[UPDATE TESTING - https://localcities.atlassian.net/browse/LC-1441]

Schutzkonzept Trainingsbetrieb

 Am 28. Oktober 2020 hat der Bundesrat neue Massnahmen zur Bekämpfung der Pandemie beschlossen. Ziel ist es, die Kontakte unter den Menschen stark zu reduzieren. Entsprechend ist auch der Sport von den Einschränkungen betroffen, zum Beispiel bei den Aktivitäten in Innenräumen sowie den Zuschauerbeschränkungen. 

Die Kantone können die Massnahmen des Bundesrats auf ihrem Gebiet in eigener Kompetenz verschärfen. In solchen Fällen gelten die Vorgaben des Kantons.

Folgende Grundsätze müssen im Trainingsbetrieb zwingend eingehalten werden:

 

1. Generelle Regeln: Für alle Altersgruppen und Ligen gilt

- Nur symptomfrei ins Training

- Personen mit Krank­heitssymptomen dürfen nicht am Trainingsbetrieb teilnehmen.

- Sie bleiben zu Hause, resp. begeben sich in Isolation und klären mit dem Hausarzt das weitere Vorgehen ab. 

- Es gilt eine generelle Maskenpflicht.

- Die Hygiene- und Abstandsregeln sind immer einzuhalten, auch in der Garderobe und neben dem Spielfeld.

- Stets 1,5 Meter Abstand halten zu anderen Personen.

- Maskenpflicht.

- Gründlich Hände waschen.

- Kein Händeschütteln und kein «Fistbump/Faustgruss».

- In Taschentuch oder Armbeuge husten und niesen.

- Wenn möglich SwissCovid App downloaden und aktivieren.

- Für den Trainingsbetrieb ist ein «Corona-Beauftragten» zu bestimmen.

- Gruppen mit mehr als 5 Personen (inkl. Trainer) müssen über ein Schutz­konzept verfügen.

- Verschärfte kantonale Vorschriften haben Vorrang gegenüber nationalen Vorschriften.

- Trainings sind nur in bestän­digen Gruppen mit max. 15 Personen (inkl. Trainer) möglich. Bei eindeutiger räum­licher Teilung sind mehrere Gruppen möglich.

- Der Zugang zur Halle im Training ist ausschliesslich Spielern und Betreuern erlaubt.

2. Für Sportler vor ihrem 16. Geburtstag gilt

- Wettkämpfe sind nicht erlaubt und auch keine Trainingsspiele gegen andere Teams.

- Für Trainings von Kindern und Jugend­lichen vor ihrem 16. Geburtstag gelten keine Einschränkungen: Keine Maskenpflicht und keine Abstandspflicht, Körperkontakt ist erlaubt.

- Trainings sind nur in beständigen Gruppen (keine Förderspieler) erlaubt.

3. Für alle älter als 16 Jahre und ausserhalb der NLA gilt

- Wettkämpfe sind nicht erlaubt und auch keine Trainingsspiele gegen andere Teams.

- Das normale Unihockey­spielen im Training ist nicht erlaubt.

- Nur Einzeltrainings oder Techniktrainings ohne Körperkontakt sind erlaubt.

- Beim Training in Innen­räumen muss dabei eine Maske getragen und ein Abstand von mind. 1.5 m eingehalten werden.

- Stehen mind. 15m2 pro Person zur ausschlies­slichen Nutzung zur Verfügung, muss keine Maske getragen werden.

- Im Trainertool von swiss unihockey sind Übungen aufgeschaltet, die diesen Regelungen gerecht werden. Indem man auf «Nach Schwerpunkt filtern» klickt und dann «coronakonform» auswählt, werden die Übungen angezeigt. Weitere Übungsvorschläge werden in den nächsten Tagen aufgeschaltet. «Best Practice» Ideen von «coronakonformen» Übungen dürfen gerne bei trainerbildung@swissunihockey.ch eingereicht werden.

4. Bestimmung Corona-Beauftragte/r des Vereins

Jede Organisation muss eine/n Corona-Beauftrage/n bestimmen. Diese Person ist dafür verantwortlich, dass die geltenden Bestimmungen eingehalten werden.

Bei unserem Verein ist dies Joël Kurz. Bei Fragen darf man sich gerne direkt an ihn wenden (Tel. +41 79 743 30 72 oder info@unihockey.org).

5. Weitere spezifische Bestimmungen 

- Den Regelungen der Trainer für die einzelnen Teams ist Folge zu leisten.

- Für die Trainings in der Sprachheilschule Stäfa (E-Junioren) gelten zudem die Bestimmungen der Sprachheilschule Stäfa. 


Stäfa, 09. November 2020 Vorstand UHC Lokomotive Stäfa

 

Disclaimer

Im Zweifelsfall haben die Regelungen im entsprechenden Kanton oder Gemeinde bzw. Schutzkonzepte privater Infrastrukturbetreiber Vorrang, sollten sie die vorgängigen Grundsätze verschärfen. Bspw. können Vorgaben aus Artikel 2.3 des Wettspielreglements WSR ausser Kraft gesetzt werden.

Kontakt

Joël Kurz

Präsident & Corona-Beauftragter

LC-1441

Herzlichen Dank an unsere Sponsoren und Partner