Schutzkonzept für den Trainingsbetrieb ab 6. Juni 2020

Schutzkonzept UHC Lokomotive Stäfa ab 6. Juni 2020

05.06.2020

Version: 5. Juni 2020 

Neue Rahmenbedingungen

Ab dem 6. Juni 2020 ist der Trainingsbetrieb in allen Sportarten unter Einhaltung von vereinsspezifischen Schutzkonzepten wieder zulässig. Bei Sportaktivitäten, in denen ein dauernder enger Körperkontakt erforderlich ist, müssen die Trainings so gestaltet werden, dass sie ausschliesslich in beständigen Gruppen stattfinden mit Führung einer entsprechenden Präsenzliste. Als enger Kontakt gilt dabei die längerdauernde (>15 Minuten) oder wiederholte Unterschreitung einer Distanz von 2 Metern ohne Schutzmassnahmen.

Folgende fünf Grundsätze müssen im Trainingsbetrieb zwingend eingehalten werden: 

1. Nur symptomfrei ins Training

Personen mit Krankheitssymptomen dürfen NICHT am Trainingsbetrieb teilnehmen. Sie bleiben zu Hause, resp. begeben sich in Isolation und klären mit dem Hausarzt das weitere Vorgehen ab. 

2. Abstand halten

Bei der Anreise, beim Eintreten in die Sportanlage, in der Garderobe, bei Besprechungen, beim Duschen, nach dem Training, bei der Rückreise – in all diesen und ähnlichen Situationen sind zwei Meter Abstand nach wie vor einzuhalten und auf das traditionelle Shakehands und Abklatschen ist weiterhin zu verzichten. Einzig im eigentlichen Trainingsbetrieb ist der Körperkontakt in allen Sportarten wieder zulässig. Pro Person müssen mindestens 10 m2 Trainingsfläche zur Verfügung stehen.

3. Gründlich Hände waschen

Händewaschen spielt eine entscheidende Rolle bei der Hygiene. Wer seine Hände vor und nach dem Training gründlich mit Seife wäscht, schützt sich und sein Umfeld. 

4. Präsenzlisten führen

Enge Kontakte zwischen Personen müssen auf Aufforderung der Gesundheitsbehörde während 14 Tagen ausgewiesen werden können. Um das Contact Tracing zu vereinfachen, führt der Verein für sämtliche Trainingseinheiten Präsenzlisten. Die Person, die das Training leitet, ist verantwortlich für die Vollständigkeit und die Korrektheit der Liste und dass diese dem/der Corona-Beauftragten in vereinbarter Form zur Verfügung steht (vgl. Punkt 5). In welcher Form die Liste geführt wird (doodle, App, Excel, usw.) ist dem Verein freigestellt.

5. Bestimmung Corona-Beauftragte/r des Vereins

Jede Organisation, welche die Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs plant, muss eine/n Corona-Beauftrage/n bestimmen. Diese Person ist dafür verantwortlich, dass die geltenden Bestimmungen eingehalten werden. Bei unserem Verein ist dies Joël Kurz. Bei Fragen darf man sich gerne direkt an ihn wenden info@unihockey.org. 

6. Besondere Bestimmungen

Für die Benutzung der Turnhalle in der Sprachheilschule Stäfa gelten zusätzlich folgende Bestimmungen:

- Die Kinder und Jugendlichen warten vor der Eingangstüre bis der Trainer, die Trainerin sie einlassen.

- Die Garderoben dürfen nicht benützt werden, die Kinder und Jugendlichen müssen im Trainingsdress kommen und wechseln lediglich die Schuhe vor der Turnhallen –Türe.

- Nach dem Training wird das Gebäude umgehend wieder verlassen.

- Die WC dürfen nur für den eigentlichen Zweck und nur im «Notfall» benützt werden.

- Die Geräte, die zur Turnhalle gehören, werden nicht benützt. Es dürfen nur die selbstmitgebrachten Sportgeräte (Unihockey-Stöcke und Bälle) eingesetzt werden.

- Erwachsene Personen (mit Ausnahme der Trainer/innen) dürfen unsere Räumlichkeiten nicht betreten. 

Stäfa, 5. Juni 2020 Vorstand UHC Lokomotive Stäfa

Kontakt

Joël Kurz Präsident

Herzlichen Dank an unsere Sponsoren und Partner